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Beim zweiten Kind ist alles anders

Von Nicole Hauger

Portrait Nicole Hauger

Man vergisst ja vieles aus den frühen Kindheitszeiten seiner Kleinen, was mir aber in Erinnerung blieb: das erste Eis für meinen Zweitgeborenen. Da war er nämlich ein Jahr alt. Wir waren im Italienurlaub und da gab es diese nette Bar am Strand. Mama, Papa und großer Bruder hatten zwei Bällchen in der Waffel und der Kleine gab deutlich zu verstehen – DAS WILL ICH AUCH! Ich weiß, in diesem Alter soll man noch keinen Zucker geben und beim Großen habe ich das auch eisern durchgezogen. Aber was soll ich sagen – beim zweiten Kind ist einfach alles anders. Das meiste des Bällchens landete sowieso nicht im Bauch, sondern im Gesicht und auf dem Buggy…

Generell sollte selbstverständlich gelten: Ältere dürfen mehr und andere Dinge als Jüngere. Aber etwas vorzuenthalten ist mit nur einem Kind einfacher – was es nicht kennt, vermisst es auch nicht. Ältere Geschwister sind eben Vorbilder – und zwar in jeder Hinsicht. Nicht nur beim Essen, sondern auch beim Fernsehgucken, Spielen, Aufräumen, Zähneputzen. Die gemeinsame Sandmännchen-Phase währte nur kurz, schnell wurden auch für den Zweiten Paw Patrol und Ninjago spannender. Kleine Legoteile könnten verschluckt werden? Stimmt, aber soll der Große deshalb nicht mehr damit spielen dürfen? So etwas lässt sich kaum vermeiden und man lernt irgendwann, sich locker zu machen. Manches muss man ausprobieren. Unser Neunjähriger macht sich zum Beispiel gerne Rührei zum Abendessen. Bislang ist alles gut gegangen.

Wer unsicher ist: Für manches gibt es klare Regeln, an denen man sich orientieren und die man auch kommunizieren kann – empfohlene Mediennutzungszeiten, FSK oder auch Jugendschutzvorschriften. Und wenn diese Argumente alle nicht ziehen, kann man zuletzt darauf hinweisen, dass älter sein nicht nur Freiheiten, sondern auch Pflichten bedeutet. Steht sogar im Bürgerlichen Gesetzbuch, Paragraph 1619: „Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten“. Und bei der Aussicht auf Pflichten hört die Lust am Ältersein auch meist ganz schnell wieder auf…

Es grüßt Sie ganz herzlich

Nicole Hauger