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So unterstützt man ein Kind bei der Beerdigung

Von dpa

Erwachsene wollen Kinder oft vor der Begegnung mit dem Tod und den damit verbundenen unangenehmen Gefühlen schützen. Ist es eine gute Idee, sie mit zur Beerdigung zu nehmen?

Rainer Jensen/dpa/dpa-tmn

In der Regel haben gerade ältere Kinder ein Gespür dafür, was sie sich selbst zumuten können. Man sollte sie daher einfach fragen, ob sie bei der Aufbahrung vom Verstorbenen Abschied nehmen und an der Beerdigung teilnehmen wollen.

Natürlich hängt es auch vom Alter und dem Wesen ab, wie ein Kind mit Trauer umgeht. Doch eine behutsame Konfrontation mit der Realität hilft auch Kindern, den Tod besser zu verarbeiten. «Gerade beim Thema Trauer ist es wichtig, die Kinder einzubeziehen – ohne sie dabei zu überfordern», sagt Trauertherapeut Roland Kachler.

Vorbereiten und begleiten

Wenn das Kind mitkommen möchte, sollten Erwachsene es auf die Bestattung und Trauerfeier vorbereiten. Also vorher erklären, wie alles abläuft. Das gibt Kindern Sicherheit. «Eltern können zum Beispiel mit dem Kind schon vorher zum Friedhof gehen und erklären, dass dort dann der Opa oder die Oma begraben wird», sagt Kachler. Er begleitet als Psychologischer Psychotherapeut Menschen in Trauersituationen.

Gut ist auch, wenn ein Kind Handlungsoptionen hat, es also etwa eine Blume und ein selbst gemaltes Bild auf den Sarg legen kann. Und: «Für Kinder kann es hilfreich sein, wenn sie ihr Schmusetier und vielleicht ein Malbuch zur Beerdigung mitnehmen können», rät Kachler.

Immer an der Seite des Kindes

Wichtig ist, dass auch während der Beerdigung jemand das Kind begleitet. Das gilt insbesondere, wenn man größere Gefühlsausbrüche bei nahen Angehörigen erwartet, etwa weil die Mutter oder der Vater oder ein Geschwisterkind gestorben sind. «Dann sollte sich eine entferntere Angehörige, etwa eine Tante, um das Kind kümmern», sagt Kachler.

Die Tante kann das Kind aus der Situation herausnehmen, wenn es ihm zu viel wird. «Auch das ist völlig in Ordnung», so der Trauertherapeut. «Denn alle Reaktionen eines Kindes in einer Verlustsituation sind erlaubt.»

© dpa-infocom, dpa:230213-99-575342/2