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Sicheres Toben: Darauf kommt es beim Indoor-Spielplatz an

Von dpa

Gerade bei Kälte, Frost und Schmuddelwetter ziehen Familien Indoor-Spielplätze zum Toben, Hüpfen, Springen für ihre Kinder vor. Doch woran erkennen Eltern eine sichere Anlage? Der Tüv gibt Tipps.

Patrick Seeger/dpa/dpa-tmn

Vor der sorgenfreien Nutzung eines Indoor-Spielplatzes durch ihre Kinder, sollten Eltern die Anlagen mit Bällebad, Trampolins, Klettergerüsten und Hüpfburgen genau in Augenschein nehmen, rät der Tüv-Verband.

Denn immer wieder komme es zu Unfällen durch nachlässig gewartete Indoor-Spielplätze, sagt André Siegl, Referent Gebäudetechnik und fliegende Bauten beim Tüv-Verband. Dabei sollte man schon seinem ersten Eindruck trauen. So verrate der Eingangsbereich viel über das Qualitäts- und Sicherheitsniveau: Wenn es dort an Sauberkeit mangele oder Verschleiß zu erkennen sei, sollte man aufmerksam werden.

Freie Rettungswege und einen Sanitätsraum – gibt’s das?

Auch die Kompetenz des Personals gibt Aufschluss. Ein gutes Zeichen sei, wenn Kinder von den Mitarbeitenden begrüßt und altersgerecht eingewiesen werden, so Siegl. Eltern sollten auf unverstellte Rettungswege, einen vorhandenen Sanitätsraum mit Ersthelfern sowie offensichtliche Mängel an den Geräten achten. Sie seien ein Indiz für eine nachlässige Wartung, beispielsweise:

– freiliegende oder sogar hervorstehende Metallverbindungen und scharfe Kanten

– defekte Überpolsterungen und ausgeleierte oder löchrige Sprungtücher bei Trampolinen

– abgenutzte Fang- bzw. Fallschutznetze

Bewegliche Teile an Spielgeräten benötigten immer einen Schutz vor dem Einklemmen. Entdecke man Gefahren, sollte man das Personal darauf hinweisen und Bedenken äußern. André Siegl rät, einen Hallenspielplatz mit gravierenden Mängeln nicht weiter zu nutzen.

Es gibt Prüfzeichen

Vertrauen schaffe auch das GS-Zeichen für «Geprüfte Sicherheit» oder ein Tüv-Prüfzeichen auf den Geräten sowie Zertifikate für jährliche Überprüfungen durch unabhängige Sachverständige der Indoorhalle.

Mitglieder des Verbandes der Hallen- und Indoor-Spielplätze (VDH) hätten sich laut Tüv-Verband dazu freiwillig verpflichtet. Allerdings sei nur etwa ein Drittel der Betreiber VDH-Mitglied.

© dpa-infocom, dpa:221216-99-925780/3