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Alkohol: Das sind die Altersgrenzen für Jugendliche

Von dpa

Mixgetränke im Supermarkt kaufen oder nach dem Essen mit den Eltern im Restaurant einen Schnaps trinken – was Jugendliche dürfen oder eben nicht, regelt das Jugendschutzgesetz.

Annette Riedl/dpa/dpa-tmn

Ob kaufen oder trinken: Was erlaubt ist und was nicht, hängt von drei Dingen ab. So erklärt es die Initiative «Alkohol? Kenn dein Limit». Entscheidend ist erstens das Alter, zweitens die Art des Alkohols und drittens, ob sorgeberechtigte Erwachsene, also zum Beispiel die Eltern, dabei sind.

Unter 14 Jahren:

Kinder oder Teenager dürfen gar keinen Alkohol trinken, egal wo. Für Jugendliche sieht das anders aus. Jugendlich sind laut dem Jugendschutzgesetz alle, die 14 Jahre alt, aber noch nicht 18 sind.

Ab 14 Jahren:

Zuerst einmal: Alkohol ist nicht gleich Alkohol. Wein, Bier und Sekt sind eine Kategorie. Eine andere sind hochprozentige alkoholische Getränke mit mehr als 15 Volumenprozent Alkohol. Dazu gehören Whisky, Wodka, Korn und andere Schnaps- und Branntwein-Sorten.

So dürfen 14- oder 15-Jährige Bier, Wein oder Sekt trinken, wenn die Eltern dabei sind und es ausdrücklich erlauben. Selbst kaufen und trinken dürfen diese Jugendlichen allerdings gar keinen Alkohol.

Ab 16 Jahren:

Wer 16 ist, darf Bier, Wein oder Sekt kaufen und trinken. Das gilt aber nicht für die hochprozentige Kategorie Alkohol, also etwa Schnaps. Verboten sind in diesem Alter auch Mixgetränke mit Schnapsanteil.

Ab 18 Jahren:

Wer volljährig ist, darf alle legal erhältlichen alkoholischen Getränke kaufen und konsumieren.

© dpa-infocom, dpa:240123-99-719428/3