
Das Bundesverfassungsgericht prüft Gesetze: Stimmen sie mit den wichtigsten Regeln für unser Zusammenleben überein? Auch um Kinder geht es dabei öfter.

Die Richter und Richterinnen des Bundesverfassungsgerichts tragen rote Roben.

Richterin Ann-Katrin Kaufhold erklärt: «Entscheidend ist allein, was die Verfassung sagt.»

Man habe schon viele Fälle entschieden, die Kinder in Deutschland betreffen, etwa bei Streit zwischen Eltern, sagt Richter Stephan Harbarth.

So sieht das Gebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe aus.

Das Bundesverfassungsgericht wurde vor 75 Jahren eröffnet.
Rote Mäntel tragen sie, wenn sie ein Urteil verkünden. Das, was sie entscheiden, ist bedeutend für die Menschen in Deutschland. Die Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht überprüfen, ob ein Gesetz mit den wichtigsten Regeln unseres Landes übereinstimmt: mit der Verfassung. Am Montag wird das Gericht 75 Jahre alt.
Vizepräsidentin Ann-Katrin Kaufhold erklärt, wie sie und ihre Kolleginnen und Kollegen gemeinsam Entscheidungen treffen: «Es kommt nicht darauf an, was wir Richterinnen und Richter persönlich gut oder gerecht finden. Entscheidend ist allein, was die Verfassung sagt.»
Die Verfassung sagt: Bei jedem neuen Gesetz muss man überlegen, wen es schützt und wem es etwas verbietet. Dabei müssen die Politiker und Politikerinnen als der Gesetzgeber die Interessen aller Menschen beachten, die davon betroffen sind. «Wir prüfen, ob ihm das gelungen ist», sagt Richterin Ann-Katrin Kaufhold.
Rechte von Kindern durchsetzen
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt auch regelmäßig Streitfälle, die Kinder betreffen. Ann-Katrin Kaufhold erklärt, dass das Gericht immer wieder darauf hinweise, dass Kinder eigene Grundrechte haben: zum Beispiel das Recht, die eigene Meinung zu äußern.
Das Gericht hat auch zum Beispiel entschieden, dass der deutsche Staat für ausreichend Schulen sorgen muss. «Und auch, dass der Staat das Klima schützen muss, damit Kinder in Zukunft weiterhin sicher und in Freiheit in Deutschland leben können», sagt die Richterin.
«Wir haben außerdem auch ganz viele Fälle entschieden, die einzelne Kinder in Deutschland betreffen, etwa bei Streit zwischen Eltern», ergänzt Gerichtspräsident Stephan Harbarth. «Diese Fälle werden vom Gericht sehr sorgfältig bearbeitet, um die Rechte der Kinder durchzusetzen und um das Wohl der Kinder zu sichern.»
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