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Plötzlich volljährig

Von dpa

Stell dir vor, du bist auf einmal volljährig ohne Geburtstag. Vor 50 Jahren ist das vielen Menschen in der Bundesrepublik Deutschland passiert.

dpa

Der 18. Geburtstag ist ein besonderer. An ihm wird man in Deutschland volljährig. Das bedeutet, dass man viele Rechte erhält. Zum Beispiel darf man eigene Verträge schließen und alleine über den Arbeitsplatz und den Wohnort entscheiden.

Vor 50 Jahren war das noch anders. Damals galt man in der Bundesrepublik Deutschland erst mit 21 Jahren als volljährig. Dann wurde das Gesetz geändert. Am 1. Januar 1975 wurden zweieinhalb Millionen junge Menschen volljährig, ohne Geburtstag.

© dpa-infocom, dpa:241230-930-330863/1