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Mehr Rechte beim Nachnamen

Von dpa

Aus dem Vornamen einen Nachnamen basteln: Das dürfen bestimmte Leute jetzt. Denn im Namensrecht gibt es Neuigkeiten.

Nachnamen werden normalerweise von den Eltern an die Kinder weitergegeben. Der Sohn von Jan Müller heißt dann zum Beispiel Lukas Müller. 

Bestimmte Leute dürfen aber kreativer werden. Denn im deutschen Namensrecht gelten ab jetzt einige Änderungen.

Eine betrifft Menschen, die sich zur Gruppe der Friesen in Norddeutschland zählen. Die dürfen aus dem Vornamen von Mutter oder Vater einen Nachnamen fürs Kind machen. Der Sohn von Jan Müller könnte dann Lukas Jansen heißen. Das bedeutet Sohn vom Jan. Aus der Tochter von Anne könnte der Nachname Annen werden.

Rechte für Friesen und Sorben

Wer zur Volksgruppe der Sorben in Ostdeutschland gehört, darf Nachnamen nach Geschlecht abwandeln. Bei Frauen könnte dann der Nachname um eine Endung mit A verlängert werden, um zu zeigen, dass die Person weiblich ist.

Andere Änderungen am Gesetz betreffen alle. Zum Beispiel dürfen Kinder einen Doppelnamen bekommen, obwohl ihre Eltern jeweils nur einen Nachnamen tragen.

© dpa-infocom, dpa:250501-930-486736/1