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Kurze Zeit zum Kaufen und Knallen

Von dpa

Christophe Gateau/dpa

Wusstest du, dass Feuerwerk für Silvester nur ganz kurz verkauft werden darf? Es sind immer nur die drei verkaufsoffenen Tage vor Silvester. Dieses Jahr geht es Donnerstag los und dauert bis Samstag.

Doch wer gleich am Donnerstag etwa Raketen und Böller besorgt, darf diese noch längst nicht abfeuern. Das ist nur am 31. Dezember und am Neujahrstag erlaubt. Die genauen Zeiten können in den Regionen verschieden sein. An manchen Orten ist das Böllern sogar verboten. So sollen etwa kranke Menschen oder die Natur geschützt werden.

Eine Politikerin riet dazu, beim Kauf auf ein bestimmtes Zeichen zu achten: CE ist zu sehen und eine Nummer. Das zeigt an, dass das Feuerwerk von Fachleuten auf Sicherheit geprüft wurde.

© dpa-infocom, dpa:221227-99-28199/2