
Nach Weihnachten kann man Feuerwerkskörper für Silvester kaufen. Dabei gibt es jedoch einige Regeln zu beachten.

Feuerwerkskörper werden in verschiedene Kategorien eingeteilt.

Ab dem 28. Dezember kann man in diesem Jahr Feuerwerkskörper kaufen. Wenn man alt genug ist.
Sie zischen, knallen und sprühen bunte Funken: Das Feuerwerk gehört für viele Menschen zu Silvester dazu. In diesem Jahr kann man die Feuerwerkskörper ab dem 28. Dezember kaufen. Dabei gibt es Regeln und Kategorien.
In die Kategorie eins fallen zum Beispiel Wunderkerzen oder Knallerbsen. Und auch das kleine Tischfeuerwerk, das man drinnen zünden kann, gehört dazu. Solche Sachen darf man kaufen, wenn man über 12 Jahre alt ist.
Feuerwerkskörper der Kategorie zwei dürfen nur an Menschen über 18 verkauft werden. Dazu gehören Raketen und Böller.
Feuerwerk aus der Kategorie drei und vier dürfen nur von Fachleuten gezündet werden. Man kann sie daher in Deutschland nicht einfach so kaufen. Wer diese Feuerwerkskörper unerlaubt ins Land bringt, muss mit Strafen rechnen. «Finger weg von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern», sagt daher ein Sprecher vom Zoll.
© dpa-infocom, dpa:241226-930-328013/1