
Die Partei AfD wollte im Bundestag wichtige Ämter übernehmen. Weil das nicht geklappt hat, ging sie vor Gericht. Jetzt kam die Niederlage.

Das Bundesverfassungsgericht hat über eine Klage der Partei AfD entschieden.

Diese beiden AfD-Politiker bekamen bestimmte Ämter nicht. Auch ein Gericht urteilte gegen sie.
Bestimmte Aufgaben in der Politik sind mit Macht verbunden und beliebt. Häufig entscheidet eine Wahl, wer so ein Amt übernehmen darf. Man braucht also genug Stimmen.
Die Partei AfD ist damit aber im Bundestag gescheitert. Sie wollte Chefposten in bestimmten Ausschüssen übernehmen. Die Ausschüsse bereiten Gesetze vor, über die später alle im Bundestag entscheiden. Sie haben also viel Einfluss auf die Politik in Deutschland.
Allerdings will von den anderen Parteien im Bundestag niemand mit der AfD zusammenarbeiten. Sie gilt als ziemlich extrem.
Deshalb gelang es Vertretern der AfD nicht, genug Stimmen für den Ausschussvorsitz zu bekommen. Dabei wäre es eigentlich üblich gewesen. Das hat mit der Größe der Partei im Bundestag zu tun.
Vor dem höchsten deutschen Gericht wollte die AfD ein Recht auf Chefposten erstreiten. Das hat nicht geklappt. Die Richterinnen und Richter entschieden am Mittwoch: Die Wahlen waren okay und damit auch, AfD-Leute nicht zu wählen.
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