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Erst wählen dürfen und dann doch nicht

Von dpa

Kennst du das? Du freust dich auf etwas und dann wird nichts draus. Da ist die Enttäuschung groß. So geht es Sarah, die in diesem Jahr das erste Mal den Bundestag wählen wollte.

Mit dem 18. Geburtstag bekommen junge Menschen mehr Rechte. Sie dürfen dann etwa an der Bundestagswahl teilnehmen. Sarah Dowidat hatte sich schon gefreut, im September das erste Mal wählen zu dürfen. Doch dann wurde die Wahl auf den 23. Februar vorgezogen.

Doch Sarah wird erst im Juni 18 Jahre alt. Deshalb darf sie in diesem Jahr doch nicht als Erstwählerin an der Bundestagswahl teilnehmen. «Die Frustration ist bei mir und bei meinen Freunden schon groß», sagt die 17-Jährige. «Ich persönlich habe schon sehr drauf hingefiebert. Weil die nächsten Jahre, finde ich, politisch sehr entscheidend sind, weil sehr viel los ist in der Welt».

So wie Sarah geht es vielen jungen Menschen. Wer im Februar erst 17 Jahre ist, muss nun bis zur nächsten Bundestagswahl warten. Doch die Schülerin lässt sich nicht unterkriegen. «Das mit den Wahlen ist ärgerlich, hindert mich aber nicht daran, meine Meinung kundzugeben.»

© dpa-infocom, dpa:250124-930-354080/1