
Eine Regel bewahrt Abgeordnete davor, von der Polizei und den Gerichten verfolgt zu werden. Immunität nennt man die. Bei einem Politiker wurde sie aufgehoben.

Der Bundestag kann beschließen, die Immunität eines Abgeordneten aufzuheben.

Dieser Bundestagsabgeordnete hat seinen Schutzschirm verloren, haben seine Kollegen entschieden.
Diesen Schutzschirm kann man nicht sehen. Politikerinnen und Politiker eines Parlaments in Deutschland haben ihn. Er schützt sie davor, von der Polizei und den Gerichten verfolgt zu werden. Immunität nennt man das.
In unseren wichtigsten Regeln, dem Grundgesetz, steht die Begründung dafür: Ein Parlament muss immer arbeiten können und funktionieren. Würden Mitglieder ohne Weiteres verhaftet, wäre es in seiner Arbeit behindert.
Immunität in Ausnahmen aufheben
Trotzdem können die Abgeordneten nicht einfach verbotene Dinge machen. Wird ein Abgeordneter bei einer Straftat erwischt, darf er festgenommen werden. Es gibt einen Verdacht, dass ein Politiker etwas Verbotenes gemacht hat? Dann können die anderen Abgeordneten im Parlament beschließen, dessen Immunität aufzuheben.
Das ist im Bundestag passiert. Ein Abgeordneter aus Niedersachsen hat diesen Schutzschirm nun nicht mehr. Gegen ihn laufen Ermittlungen.
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