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Nicht mehr ohne Schutz

Von dpa

Fabian Sommer/dpa

Einmal nachweisen, bitte! Das gilt ab Mittwoch zum Beispiel in Altenheimen oder Krankenhäusern. Wer dort arbeitet, muss belegen: Ich bin gegen Corona geimpft. Auch der Nachweis, dass man eine Ansteckung vor Kurzem überstanden hat oder sich aus bestimmten Gründen nicht impfen lassen kann, zählt. 

Mit dieser Regel sollen die Alten oder Kranken in den Einrichtungen geschützt werden. Denn für sie wäre eine Ansteckung mit dem Virus oft besonders gefährlich. Allerdings: Pflegerinnen und Pfleger, die nicht mitmachen, haben erst mal wohl wenig zu befürchten. Wer keine Impfung hat, kann zum Beispiel eine neue Frist gesetzt bekommen, um das nachzuholen. 

Manche finden das falsch. Schließlich betreuen die Pflegerinnen und Pfleger geschwächte Menschen, die den Extra-Schutz brauchen. Andere sagen aber auch: Es fehlen jetzt schon Menschen in den Gesundheitsberufen. Schließen wir die Ungeimpften aus, wird es noch schwerer, die Jobs zu besetzen.

© dpa-infocom, dpa:220315-99-531280/2