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Abstimmen, ob man arbeitet

Von dpa

Bernd Thissen/dpa

Die Post bleibt im Verteilzentrum liegen, Päckchen kommen nicht an. Denn die dafür zuständigen Leute machen ihre Arbeit nicht. Was vielleicht wie Faulenzerei klingt, ist tatsächlich ein wichtiges Recht.

Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Firmen dürfen sich zusammenschließen, um sich für ihre Forderungen einzusetzen. Das kann im Ernstfall auch ein Streik sein, also die Arbeit zu verweigern.

Sowas passiert in der Regel erst, nachdem Beschäftigte und Firmenchefs lange verhandelt haben, ohne sich zu einigen. Oft geht es dabei um die Bezahlung oder etwa die Menge der Arbeit.

Ob dann wirklich gestreikt wird, darüber muss erst abgestimmt werden. Nur wenn eine große Mehrheit der Befragten dafür ist, ist ein Streik erlaubt. Eine solche Abstimmung ist am Montag bei der Post gestartet. Die Menschen haben nun etwa zwei Wochen Zeit, um abzustimmen.

© dpa-infocom, dpa:230220-99-665460/2