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Spezielles Recht für Kanzler

Von dpa

Michael Kappeler/dpa

Machtwort nennen es manche Leute. Gemeint ist: Der Bundeskanzler hat etwas entschieden, obwohl nicht alle in seiner Regierung einverstanden sind. Machtwort klingt ja auch verständlicher als Richtlinienkompetenz.

Aber genau die steckt dahinter. Damit ist ein spezielles Recht für den Bundeskanzler gemeint. Die Richtlinienkompetenz steht im Grundgesetz und legt fest: Der Kanzler oder die Kanzlerin entscheidet über Meinungsverschiedenheiten und trägt die Verantwortung für die ganze Politik der Regierung.

Genutzt wird das Recht aber nur in Ausnahmefällen. Denn eigentlich sollen die Mitglieder der Regierung zusammenarbeiten und sich einigen. Sagt in einem Streit der Chef, wo es langgeht, macht er sich möglicherweise unbeliebt.

© dpa-infocom, dpa:221018-99-169012/2