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Mit Masern-Impfung zur Schule

Von dpa

Fast alle Kinder haben die Impfung gegen die Krankheit Masern schon. Für Kitas und Schulen gilt sogar eine Impfpflicht. Einige Eltern wollten diese Regel aber stoppen. Nun hat ein Gericht entschieden.

Tom Weller/dpa

Es klingt vielleicht schräg: Aber früher haben sich Familien manchmal zu einer Masern-Party verabredet. Die Kinder sollten sich absichtlich mit der Krankheit anstecken, damit sie sie später nicht mehr bekommen.

Masern sind eine der ansteckendsten Infektionskrankheiten überhaupt. Oft werden sie zu den Kinderkrankheiten gezählt. Das hört sich aber harmloser an, als Masern tatsächlich sind.

Fieber und Pusteln

Anfangs geht es häufig los mit Fieber, Schnupfen, Husten. Nach einigen Tagen erscheinen die typischen roten Pusteln auf der Haut. Nicht nur Kinder, auch Jugendliche und Erwachsene können sich anstecken. Gerade für sie kann die Krankheit besonders gefährlich werden. Masern sind in seltenen Fällen sogar lebensgefährlich. Denn sie können zum Beispiel zu einer Entzündung im Gehirn führen.

Eine Impfung schützt aber sicher davor. In Deutschland und vielen anderen Ländern ist es üblich, schon kleine Kinder zu impfen. Das Ziel ist, die Masern auf der ganzen Welt auszurotten. Das haben Fachleute schon vor Jahren beschlossen.

Experten sagen: Das klappt, wenn von jeweils 100 Menschen 95 geimpft sind. So hat das Virus kaum noch eine Chance, sich zu verbreiten. Deutschland hat diese Zahlen aber noch nicht ganz erreicht.

Impfpflicht in Kitas und Schulen

Auch deshalb gilt bei uns seit etwa zwei Jahren eine Impfpflicht für Masern. Seitdem sollen in die Kita und die Schule nur geimpfte Kinder und die, die Krankheit schon hatten. Schicken Eltern ihr Kind ungeimpft in die Schule, droht ihnen eine Strafe. Auch für Lehrerinnen und Lehrer gilt diese Pflicht.

Dagegen haben mehrere Familien geklagt. Sie meinten, ihre Rechte als Eltern würden zu stark eingeschränkt. Am Donnerstag hat aber ein hohes Gericht entschieden: Die Masern-Impfpflicht bleibt. Die Einschränkung der Rechte sei zumutbar. Das Gericht urteilte: Es sei wichtiger, gefährdete Menschen vor den Masern zu schützen. Der deutsche Minister für Gesundheit nannte das Urteil eine «gute Nachricht für Eltern und Kinder».

© dpa-infocom, dpa:220818-99-434123/2